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Kurzbeschreibung
Stefan Bechtold von der Universität Tübingen widmete sich der Diskussion um die urheberrechtlichen Aspekte des DRM.
Auch er ist der Ansicht, dass technischer Schutz immer umgangen werden kann, daher ist der rechtliche Umgehungsschutz eingeführt worden. Seitdem ist nicht nur die Umgehung verboten, sondern auch die Verbreitung von Geräten, die dazu dienen, einen Schutz zu umgehen.
DRM setzt Nutzungsverträge voraus. Diese haben Ähnlichkeit zu Schützhüllenverträgen (shrink-wrap licenses). Problematisch daran: Ist das überhaupt wirksam? Die Rechtslage ist relativ unklar. Man kann aber bei DRM-Systemen die Verträge so ausgestalten, dass sie wirksam sind. Bechtold zeigte einen Nutzungsvertrag von Pressplay vor, der über viele Screens läuft. In derartigen Lizenzen ist der Schutz digitaler Inhalte vertraglich in Nutzungsbedingungen festgelegt (den sog. usage rules).
KünstlerInnen / AutorInnen
- Dr. Stefan Bechthold, Juristische Fakultät der Universität Tübingen
Termin
- 30. Januar 2004-31. Januar 2004
Veranstalter
Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik der Humboldt-Universität zu Berlin
Veranstaltungsort
Humboldt-Universität zu Berlin, Deutschland
Eingabe des Beitrags
, 11.11.2004
Kategorie
- Symposium
Schlagworte
- Themen:
- Copyright
Ergänzungen zur Schlagwortliste
- Urheber- und Datenschutzrecht |
- Digital Rights Management |
- Unterhaltungsindustrie